Rassegna storica del Risorgimento
1859 ; AUSTRIA
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1937
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1572
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1572 Friedrich Engel VOTI Jariosi
Ini speziellen geruhen Se. Majestàt zu bemerken, dass die Note, wenn aueh eigentlich keine Weigerung ausdriikend, doch eben so wenig an den friihern Erklarungen des Turinerhofes etwas àndere, daher im Grande als gar keine Antwort zu betrachten sei.
Minìster Graf Buoi bezeichnet die Aeusserungen der Piemon-tesischen Zuschrift, in welcher zwar einerseits das friiher zugestandene Prinzip allgemeiner Entwaflnung anscheinend auch hier wieder nicht abgelàugnet, dagegen aber auf die von uns verlangte Publikation und sofortige Durchfùhrung der EntwafFnungsmassregel auch. nicht einge-gangen wird, als Ausfluchte, gesucht um in abermaligen diplomatischen Verhandlungen Zeit zur Vollendung der Sardinischen und franzòsischen Rustungen zu gewinnen. Und da ùbrigens Beweise vorliegen, dass Sardinien die Entlassung der Freischaren im Ernste ohnehin nicht vorn.eh.meii wolle, vielleicht auch gar nicht durchfuhren kdnne, so darf selbst in seinem gegen die vermittelnden Màchte geàusserten Beitritte zum Prinzip e allgemeiner EntwaiTnung nicht im Entferntesten eine Burgschaft dafur gesucht werden, dass von weiteren diplomatischen Schritten auch nur der geringste EfFekt im Sinne des Friedens gehofPt werden kdnnte. Somit und als selbstverstàndliche Gonsequenz der gestellten und unbefolgt gebliebenen Sommation glaùbt der Minìster die Entscheidung der Frage uber Oesterreichs weiteres Vorgehen lediglieli und ausschliesslich dem militrischen Standpunkte ùberlassen zu mussen.
Minìster Freiherr v. Bruck ist der Meinung dass, wenn die einge-langte Erwiderung Sardiniens nocheinem Zweifel iiber dessen wahre Ab-sichten Raum lasse, so sei er durch das konstatirte Faktum des inzwischen bereits erfolgten Einmarsches franzdsischer Truppen in Piemont sowie durch die hiebei stattgehabte Verlezung der fur Savoyische Gebieths-theile gultigeu Schweizerischen NeutralitSt gehoben und es liege fur Oesterreich somit der Kriegsfall, mindestens aber das unzweifelhaffce Recht vor, ebenfalls die Grànze zu tiberschreiten.
Nachdem iiber eine. bei diesem Punkte von Sr. Majestàt dem Kaiser aufgeworfene Zwischenfrage betreff der Abgrànzung des in die schweizerische Neutralitftt einbezogenen savoyischen Gebietes die genaue Verstandigung herbeigefuhrt wurde, entgegnet Minìster Graf Buoi der obigen Ànsicht des Fiuanz Ministers mit der Einwendung, dass sich der Einmarsch der Franzosen in Piemont, da er sicher auf Verlangen der dortigen Rcgierung und zuihrem Beislande erfolgte, nicht anfechten oder durch einen gleichen Schritt von unserer Seite erwidern lasse, oline dass sofort dieser als casus belli aufgefasst werden miisste.