Rassegna storica del Risorgimento
1859 ; AUSTRIA
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1937
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1573
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L' Ultimatum austriaco del 1859 1573
AUGÌI Sewie Majestat der Kaiser theilen diese Meinung, zu folge weleher Frankreichs Truppen init gleichem Rechte, wie etwa Oester-reÌGnische in Modena, in die Sardinischen Staaten einriiken u. wir cine Einsprache dagegen nicht erheben konnen,
Hierauf bemerkt Minister Freiherr v. Bach: der franzosische Ein-marsch in Piemont sei ftìr nns allerdings kein ausschliesslicher Grand znm Kriege, doch ist er jedenfalls einer mehr dazu. Die Grande znm endlichen Brache sind von Sardinien seit zehn Jahren vorbereitet worden und rechnend anf die von ons, wie aller Welt bekannt, stets an den Tag gelegte Geduld und auf ansere Lage, welche ons die Erhaltung des Friedens wunschen lassen muss, sind von der genannten Macht und ihrem Verbundeten die Hànde zu alien, dorch bereits drei Monate hingeschleppten Vermittlungsversuchen und Entwafinungsverhand-longen offenbar nur zu dem Zweke geboten worden, um Zeit zu ihren Riistungen zu gewinnen. Es handelt sich daher ìezt nicht mehr darum, ob ùberhaupt noch diplomatische Erdrterungen mòglich wàren und alle Bedenken hierùber niussen vor dem Kern der Sache weichen. Ein Zweifel ùber dasjenige, wasnun zu thun, wàre die allerschlimmste Position. Nachdem Oesterreich die Sommation an Piemont erlassen, ist es ein Geboth der Ehre und unbedingten Nothwendigkeit, die Consequenz derselben hinzunehmen. Es kann keine andere Frage mehr geben, selbst die nicht, dass England und Preussen unser Stehen-bleiben vor dem Kriege und abermaliges Eingehen in neue Verhandlun-gen wahrschemlich mit Befriedigong sehen worden.
Seine Majestat der Kaiser geruhen nach abermaliger Ablesung der Depesche des Grafen Cavour wiederholt auf die Aeusserung zurackzu-kommen, dass selbe eine positive Verneinung der Entwannungsforderang eigentlich nicht enthalte, auch das Recht Sardmiens, franzSsischen oder irgend einen andern Beistand anzurafen nicht bestritten werden konne und Minister Graf Buoi fugt bei; dass nur die Bedingungen an welche Sardinien sein Zugestndniss der Entwannung knùpft nemlich Fest-stellung dernàhern Bestimmungen fiir die gleichzeitige allgemeine Desar-mirung dorch Commisaire der Grossmàchte and Sardmiens und Eintritt dieses Staates in den Gongress der Grossmàchte mit gleicher Berechtigung wie aie von ons als anannehmbar verworfen worden sind. Hierauf gestozt, steht es uns zwar allerdings irei, dasseibe wie Frankreich zu thun und in Piemont einzuroken. Ob aber zu dieser Massregel, durch welche politiseli nichtis za gewinnen ist, schon jezt eine àusserste Nothwendigkeit dràngt und noch mehr; ob darin fur uns ein Vortheil liegen konne, musa vom mi li la ii eli eii GesichtBpunkte aus entschieden werden.